Das ist möglich. Es wird aber bei der Begutachtung der Projekte in Betracht gezogen, da wir möglichst viele Träger und Kooperationspartner unterstützen wollen.
Nein. Die Leiter:in der Organisation muss sich im Land aufhalten. Ihre Organisation kann allerdings als Projektpartner/Mitantragsteller in einem anderen Antrag auftreten.
Nein. Ihre Organisation kann allerdings als Projektpartner/Mitantragsteller in einem anderen Antrag auftreten. Eine Ausnahme bilden die Organisationen mit einer Romni als Leiter:in.
Ja, die Jury prüft die Qualität des Projektvorschlags und die Erfahrungen des Trägers insgesamt.
Ja, sofern Sie eine registrierte gemeinnützige Organisation sind. Wir empfehlen, sich ggf. eine erfahrene Organisation als Kooperationspartner zu suchen oder umgekehrt selbst Kooperationspartner einer erfahrenen Organisation zu werden.
Ein Projektpartner beteiligt sich aktiv an der Planung, Umsetzung und Auswertung des Projekts, übernimmt wichtige Aufgaben und wird ggf. im Kostenplan berücksichtigt. Andere Partner wie z. B. Verwaltungen, Sozialdienste, Unternehmer können bei einzelnen Aktivitäten das Projekt unterstützen.
Das Engagement für Überlebende hat für die Stiftung EVZ eine hohe Priorität. Aber letztlich entscheidet die Qualität des Antrags. Sie sollten begründen, warum Sie in Ihrer Region keine Überlebenden mehr erreichen. Stellen Sie dar, an welche Zielgruppe sich ihr Projekt richtet. Die Zielgruppe des Projekts kann die ganze lokale Roma-Gemeinde sein oder eine bestimmte Gruppe (z.B. eine Altersgruppe oder nur Mädchen und Frauen oder die Freiwilligen eines Vereins)
Die humanitäre Hilfe richtet sich ausschließlich an die NS-Überlebenden. Es können bis zu 40 EUR pro Person und Monat kalkuliert werden. Die Höhe der Kostenposition sollte insgesamt nicht mehr als 30% der Gesamtprojektkosten ausmachen.
Bildungsmaßnahmen können in verschiedenen Programmfeldern beantragt werden. Im Feld „Strukturaufbau von Selbstorganisationen“ können Projektmitarbeiter und Freiwillige für ihre Aufgaben im Projekt geschult werden. Ins Feld „Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Rom:nja“ fallen z.B. kurze Berufsausbildungen, die zur Weiterentwicklung und Beschäftigung von Rom:nja beitragen können, oder geringe Zuschüsse für Studierende (keine Stipendien). Im Feld “ Bildungs- sowie Gedenkaktivitäten“ können Sie Trainings oder Bildungsaktivitäten zur Geschichte der Rom:nja beantragen.
Gemeint sind Aktivitäten und Ausgaben, die – möglichst einer Gruppe von Personen – die Chance auf ein (Neben-)Einkommen ermöglichen. Dies kann die Anschaffung von Saatgut oder von Kleinvieh sein. Oder der Kauf von Gerätschaften und Material z.B. für Malerarbeiten, Gartenarbeiten, Friseur oder Maniküre.
Nein. Sie können auch nur ein oder zwei der genannten Unterziele auswählen oder – wenn nichts Passendes dabei ist – ein eigenes Unterziel bei „Anderes“ eintragen. Dieses muss aber zu dem o. g. Ziel passen.
Sie können für die entsprechenden Aktivitäten wie z. B. Gespräche mit einem Psychologen oder regelmäßige Supervisionen Mittel beantragen.
In Ausnahmefällen (Krankheit, höhere Gewalt, Kriegshandlungen usw.) ist eine spätere Einreichung der Bewerbung möglich. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte möglichst frühzeitig unter folgender E-Mail-Adresse: Latscho_Diwes_2024@stiftung-evz.de.